Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen

I. Definition der Garantie


Mavic® gewährt diese Garantie jedem Verbraucher, der ein Mavic® Produkt ("Produkt(e)") von Mavic® oder von Mavic® autorisierten Einzelhändlern (1) kauft. Mavic® Produkte sind für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum des Kaufs durch den Verbraucher bei einem autorisierten Mavic® Einzelhändler ("Garantiezeitraum") gegen Material- oder Verarbeitungsfehler ("Fehler") garantiert. Die Garantie gilt nur für Defekte, die während der Garantiezeit entdeckt werden, und kommt nur dem ursprünglichen Käufer des Produkts zugute.


Die Mavic® Produkte entsprechen ihren technischen Beschreibungen und Spezifikationen; es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass sie für Ihre Zwecke geeignet sind, und sie entsprechend auszuwählen.


Diese Garantie ist nur in dem Land gültig und durchsetzbar, in dem das Produkt gekauft wurde, sofern Mavic® den Vertrieb des Produkts in diesem Land tatsächlich genehmigt hat. Diese Garantie ist auch in allen Ländern gültig, in denen Mavic® eine Tochtergesellschaft, einen autorisierten Mavic®-Einzelhändler oder einen Vertriebspartner hat (1).

Je nach Land, in dem das Produkt verkauft wird, können nach geltendem Recht besondere und variable Garantien bestehen; die Bestimmungen dieser Garantie sollen diese zwingenden Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Im Rahmen der nationalen Gesetze wird die Gewährleistungsfrist für das Produkt nicht verlängert oder erneuert oder durch einen späteren Weiterverkauf, eine Reparatur oder einen Austausch des Produkts beeinträchtigt. Das/die Ersatzteil(e) wird/werden jedoch für einen neuen Garantiezeitraum garantiert, sofern der Austausch durch den Mavic® Vertreter des jeweiligen Landes vorgenommen wurde.


Diese Garantie gilt nur für Defekte, die während der Garantiezeit entdeckt werden und wenn ein Kaufnachweis vorgelegt wird.

 

Wenn der Kunde seine Räder innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf beim MAVIC CARE Programm registriert, wird diese Garantiezeit für Räder und Helme auf mindestens ein weiteres drittes Jahr verlängert.

 

II. Anwendungsbedingungen und Ausschlussfälle


1. Die folgenden Schäden sind nicht von der Garantie abgedeckt:

  • Schäden, die auf den normalen Verschleiß des Produkts zurückzuführen sind. Als Verschleißteile gelten: Bremsklötze und -beläge, Bremsflächen der Felge, Reifen, Schläuche, Felgenbänder, UST-Ventile, Sperrklinken, Lager, Freilaufkörper, Dichtungen, Verzierungen;
  • Schäden, die durch den Transport, die Handhabung oder die Lagerung des Produkts entstehen ;
  • Schäden aufgrund der Montage oder des Zusammenbaus von Teilen, die nicht für das Produkt geeignet sind ;
  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Montage oder Zusammenbau des Produkts oder von Teilen ;
  • Schäden, die aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts oder einer unsachgemäßen Wartung resultieren ;
  • Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der Anweisungen zur Nutzung und Pflege des Produkts ergeben ;
  • Schäden, die durch Veränderungen am Produkt entstehen;
  • Schäden durch Stöße, verursacht durch spitze Gegenstände, durch Verdrehen, Zusammendrücken, Fallenlassen, anormale Stöße und andere Aktionen, die außerhalb der Kontrolle von Mavic® liegen.

 

2. Diese Garantie ist nicht einklagbar, wenn :

  • Das Produkt nicht in seiner Originalverpackung zurückgegeben wird,
  • Das Produkt wurde von einer anderen Person oder Organisation als dem Mavic® Vertreter des jeweiligen Landes modifiziert oder repariert,
  • Das Produkt wurde mit nicht autorisierten Ersatzteilen repariert,
  • Die Seriennummer des Produkts wurde entfernt, gelöscht, verändert oder unleserlich gemacht.

 


3. Diese Garantie gilt nicht für "Special Service Racing Mavic"-Produkte (2).

III. Inanspruchnahme der Garantie


Im Falle eines Defekts wird Mavic® nach eigenem Ermessen entweder (a) das Produkt reparieren oder (b) das Produkt oder das defekte Teil kostenlos ersetzen oder (c) eine Gutschrift anbieten, wenn kein Produkt aus dem aktuellen Sortiment mit Ihrem Fahrrad kompatibel ist (Entwicklung der technischen Normen).

Diese Wahl wird von Mavic® auf der Grundlage der folgenden Überlegungen getroffen:

dem Wert, den das Produkt hätte, wenn es keinen Mangel gäbe,
die Bedeutung des Mangels,
die Unannehmlichkeiten, die durch die vorgeschlagene Entschädigung für den ursprünglichen Käufer entstehen.
Mavic® verpflichtet sich, dass jede Reparatur oder jeder Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt wird, die der Art des Produkts und dem Zweck, für den es verwendet werden soll, angemessen ist.

Bei Garantieansprüchen legen Sie das Produkt zusammen mit der Rechnung oder einem anderen Kaufbeleg dem nächstgelegenen autorisierten Mavic® Einzelhändler vor.

 

IV. Beschränkung der Haftung


IM RAHMEN DER NATIONALEN GESETZE SCHLIESST DIESE GARANTIE ALLE ANDEREN RECHTSMITTEL AUS UND TRITT AN DIE STELLE ALLER ERKLÄRTEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN. MAVIC® HAFTET NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN, INSBESONDERE NICHT FÜR ENTGANGENE CHANCEN ODER GEWINNE, DEN VERLUST DER NUTZUNG DES PRODUKTS ODER DER DAMIT VERBUNDENEN GERÄTE, DIE KOSTEN FÜR ERSATZGERÄTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND SCHÄDEN AN EIGENTUM, DIE DURCH DEN KAUF ODER DIE NUTZUNG DES PRODUKTS ODER DURCH DIE NICHTEINHALTUNG DER GARANTIE ENTSTEHEN. MAVIC® HAFTET NICHT FÜR DEN VERLUST DER NUTZUNG DES PRODUKTS WÄHREND DER REPARATURZEIT.

(1) Aktuelle Liste ist auf Anfrage bei MAVIC, 74996 ANNECY Cedex 9 - FRANCE oder unter www.mavic.com erhältlich.
(2) Produkte, die mit "S.S.C." graviert sind oder deren Seriennummern für den "Service Course" verwendet wurden.